Kirchgemeindeversammlung

Nächste Kirchgemeindeversammlung:
Die nächste Kirchgemeindeversammlung findet statt am:
Donnerstag, 21. Juni 2024 um 19.30 Uhr

 

Bericht der letzten Kirchgemeindeversammlung
Am 13. Juni fand im Centro der Kath. Kirche St. Josef in Sissach die Kirchgemeindeversammlung statt. Rund 20 Teilnehmer, davon 17 Stimmberechtigte, waren anwesend.
Die Rechnung 2023 wurde einstimmig genehmigt. Anschliessend informierte der Kirchgemeinderat über verschiedene Punkte:
Der geplante Neubau ist auf einem guten Weg. Zurzeit laufen noch die letzten Abklärungen.
Das Fest zum 125-jährigen Jubiläum der kath. Kirche St. Josef war ein voller Erfolg. OK-Präsidentin Maria Gaetani hat sich nochmals bei allen Beteiligten für den ehrenamtlichen Einsatz bedankt.
Die Abstimmung zur Revision der Verfassung der kath. Kirche im Basellandschaft vom 9. Juni 2024 wurde angenommen. Es wird bedauert, dass nicht mehr Wahlberechtigte an der Abstimmung teilgenommen haben. Die Wahlbeteiligung lag gesamthaft bei knapp 19%.
Im November 2024 stehen erneut Wahlen für die Amtsperiode 2025 – 2028 an. Gesucht werden zwei Revisoren/innen, sowie jemand für das Wahlbüro. Interessierte dürfen sich gerne melden.
Zum Schluss informierte die Präsidentin Adriana Linsalata darüber, dass der Gemeindeleiter Martin Tanner per31. Januar 2025 vorzeitig in Pension gehen wird. Auch für ihn wird ein/e Nachfolger/in gesucht.
Abschliessend wurde zum reichhaltigen Apero mit verschiedenen Köstlichkeiten eingeladen.

Für den Kirchgemeinderat
Sabrina Schneider

Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der röm.-kath. Kirchgemeinde Sissach. Jede katholische Person in der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr erreicht hat, ist darin stimm- und wahlberechtigt.

Üblicherweise tritt die Kirchgemeinde im Juni zur Rechnungsabnahme und im November zur Genehmigung des Budgets zusammen. Auf Antrag und nach Bedarf kann jederzeit eine ausserordentliche Versammlung mit entsprechenden Traktanden einberufen werden.

Die Kirchgemeindeversammlung wählt die Gemeindeleitung und die Behörde: Das sind der Kirchenrat, die Synodenvertreter/innen sowie die Revisoren bzw. Revisorinnen.

Weitere Infos entnehmen Sie der Kirchgemeindeordnung.