Kirchgemeindeversammlung

Nächste Kirchgemeindeversammlung:
Die nächste Kirchgemeindeversammlung findet statt am:
Donnerstag, 13. Juni 2024 um 19.30 Uhr


Am 23. November 2023 fand die Kirchgemeindeversammlung im Centro statt. 20 Teilnehmer, davon 18 Stimmberechtigte, waren anwesend. Das Budget 2024 wurde vorgestellt. Es wird mit Einnahmen von CHF 1'158'600.- und Ausgaben in Höhe von CHF 1'151'460.- gerechnet. Daraus ergeben sich Mehreinnahmen von CHF 7’140.-. Der Steuerfuss wird wie bisher bei 9 % beibehalten.

Die Präsidentin A. Linsalata informierte anschliessend über das geplante Pfarreizentrum, dessen Neubau sich leider aufgrund der teureren Rohstoffe und erhöhten Bankzinsen weiterhin verzögert. Damit die Kosten wieder auf die ursprünglichen im Jahr 2019 genehmigten CHF 6,5 Mio. reduziert werden können, werden die Pläne nochmals vom Architekten überarbeitet, resp. optimiert.

Weiter berichtete die Präsidentin, dass der geplante Seelsorgeverband (Sissach und Gelterkinden) per 1. Januar 2024 starten wird.

Zum Schluss informierte der Gemeindeleiter M. Tanner die Kirchgemeinde, dass im kommenden Jahr die Kirche Sankt Josef 125 Jahre alt wird. Dies möchte die Kirchgemeinde am letzten Wochenende im Mai 2024, aber auch an einzelnen Tagen unter dem Jahr verteilt, gebührend feiern.

Für den Kirchgemeinderat
Sabrina Schneider

Traktanden KGV vom 23.11.2023

Protokoll KGV 07.06.2023

RKK Budget 2024

Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der röm.-kath. Kirchgemeinde Sissach. Jede katholische Person in der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr erreicht hat, ist darin stimm- und wahlberechtigt.

Üblicherweise tritt die Kirchgemeinde im Juni zur Rechnungsabnahme und im November zur Genehmigung des Budgets zusammen. Auf Antrag und nach Bedarf kann jederzeit eine ausserordentliche Versammlung mit entsprechenden Traktanden einberufen werden.

Die Kirchgemeindeversammlung wählt die Gemeindeleitung und die Behörde: Das sind der Kirchenrat, die Synodenvertreter/innen sowie die Revisoren bzw. Revisorinnen.

Weitere Infos entnehmen Sie der Kirchgemeindeordnung.